Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen:Wer darf besteuern?
Wer im Ausland Einkünfte erzielt, steht schnell vorder Frage: Werde ich doppelt besteuert?
Wann ist das Thema relevant?
Typische Praxisfälle
Unternehmer hat Beteiligungen in Deutschland und im Ausland
Arbeitnehmer arbeitet für ausländischen Arbeitgeber teilweise aus dem Homeoffice in Deutschland
Rentner mit Wohnsitz im Ausland bezieht deutsche Renten- oder Pensionseinkünfte
Investor erhält Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren aus dem Ausland
GmbH-Gesellschafter mit Wohnsitzwechsel ins Ausland möchte Gewinnausschüttungen optimieren
Erbfall mit Auslandsbezug – mehrere Staaten beanspruchen Besteuerungsrecht
Risiken und Herausforderungen
Fehlende Kenntnis des anwendbaren DBA: Deutschland hat mit über 90 Staaten Abkommen abgeschlossen – deren Inhalte unterscheiden sich erheblich. Ein falsches Abkommen anzuwenden führt zu falschen Ergebnissen.
Annahme ohne Prüfung: Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass ein DBA die Doppelbesteuerung immer vollständig ausschließt. Das ist falsch – bestimmte Einkünfte werden dennoch in beiden Staaten besteuert, nur die Methode variiert.
Quellensteuer unterschätzen: In vielen Ländern wird eine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben. Diese kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Treaty Shopping: Missbrauchsvermeidungsklauseln in modernen DBA und das BEPS-Projekt der OECD schränken Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein.
Unterschiede zwischen OECD-Musterabkommen und tatsächlichem DBA: Jedes Abkommen ist individuell verhandelt. Weichungen vom OECD-Muster können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.
Wie NSBB unterstützt
Analyse des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens
Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit und Anwendung der Tie-breaker-Regeln
Prüfung der Einkunftsarten und zugehörigen Besteuerungsrechte
Beratung zu Quellensteuer und Anrechnungsmöglichkeiten in Deutschland
Unterstützung bei der Beantragung von Quellensteuererstattungen
Laufende Beratung bei internationalen Einkünften und Struktur
Koordination mit Steuerbehörden und Beratern im Ausland
Typische Fragen
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Ob laufende Steuerberatung, internationale Fragestellungen oder strategische Entscheidungen – wir freuen uns darauf, Ihr Anliegen kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden.