Internationales Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen:Wer darf besteuern?

Wer im Ausland Einkünfte erzielt, steht schnell vorder Frage: Werde ich doppelt besteuert?

Wann ist das Thema relevant?

Typische Praxisfälle

Unternehmer hat Beteiligungen in Deutschland und im Ausland

Arbeitnehmer arbeitet für ausländischen Arbeitgeber teilweise aus dem Homeoffice in Deutschland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland bezieht deutsche Renten- oder Pensionseinkünfte

Investor erhält Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren aus dem Ausland

GmbH-Gesellschafter mit Wohnsitzwechsel ins Ausland möchte Gewinnausschüttungen optimieren

Erbfall mit Auslandsbezug – mehrere Staaten beanspruchen Besteuerungsrecht

Risiken und Herausforderungen

Fehlende Kenntnis des anwendbaren DBA: Deutschland hat mit über 90 Staaten Abkommen abgeschlossen – deren Inhalte unterscheiden sich erheblich. Ein falsches Abkommen anzuwenden führt zu falschen Ergebnissen.

Annahme ohne Prüfung: Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass ein DBA die Doppelbesteuerung immer vollständig ausschließt. Das ist falsch – bestimmte Einkünfte werden dennoch in beiden Staaten besteuert, nur die Methode variiert.

Quellensteuer unterschätzen: In vielen Ländern wird eine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben. Diese kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Treaty Shopping: Missbrauchsvermeidungsklauseln in modernen DBA und das BEPS-Projekt der OECD schränken Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein.

Unterschiede zwischen OECD-Musterabkommen und tatsächlichem DBA: Jedes Abkommen ist individuell verhandelt. Weichungen vom OECD-Muster können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.

Wie NSBB unterstützt

Analyse des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens

Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit und Anwendung der Tie-breaker-Regeln

Prüfung der Einkunftsarten und zugehörigen Besteuerungsrechte

Beratung zu Quellensteuer und Anrechnungsmöglichkeiten in Deutschland

Unterstützung bei der Beantragung von Quellensteuererstattungen

Laufende Beratung bei internationalen Einkünften und Struktur

Koordination mit Steuerbehörden und Beratern im Ausland

Typische Fragen

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