Internationales Steuerrecht

Rückkehr nachDeutschland.

Die Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt klingteinfach – ist es steuerlich aber nicht.

Wann ist das Thema relevant?

Typische Praxisfälle

Rückkehr aus der Schweiz nach mehrjährigem Aufenthalt

Rückkehr aus Dubai mit aufgebautem Vermögen im Ausland

Rückkehr nach EU-Wegzug – Fragen zur Wegzugsbesteuerung

Rückkehr mit ausländischen Gesellschaftsanteilen im Portfolio

Rückkehr mit Immobilienvermögen im Ausland

Rückkehr in die Familie mit Ehegatte noch im Ausland

Risiken und Herausforderungen

Sofortige unbeschränkte Steuerpflicht: Mit der Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht unmittelbar – auch wenn erst kurz danach Einkünfte oder Vermögenswerte anfallen.

Auslandsvermögen unter steuerlicher Beobachtung: Im Ausland aufgebautes Vermögen (Konten, Beteiligungen, Immobilien) muss ab dem Zeitpunkt der Rückkehr in Deutschland erklärt und versteuert werden.

Wegzugsbesteuerung bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren: Wenn die Wegzugssteuer beim Wegzug gestundet wurde, wird sie bei der Rückkehr grundsätzlich nicht mehr fällig – die Festsetzung wird gegenstandslos. Dies muss jedoch aktiv beantragt werden.

Nachversteuerungsrisiken: Bestimmte Vermögenswerte, die im Ausland nicht oder gering besteuert wurden, können bei der Rückkehr in Deutschland einer Nachversteuerung unterliegen.

Meldepflichten und Compliance: Ausländische Bankkonten, Gesellschaftsanteile und Immobilien müssen in Deutschland erklärt werden. Automatischer Informationsaustausch erfasst viele dieser Positionen.

Wie NSBB unterstützt

Steuerliche Bestandsaufnahme vor der Rückkehr

Analyse der Auswirkungen auf Wegzugsbesteuerung und laufende Stundungen

Erfassung und steuerliche Einordnung von Auslandsvermögen

Beratung zur Erklärungspflicht ausländischer Konten, Depots und Gesellschaften

Erstellung der deutschen Steuererklärung im Rückkehrjahr

Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen im Zusammenhang mit der Rückkehr

Laufende steuerliche Betreuung nach der Rückkehr

Typische Fragen

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Ob laufende Steuerberatung, internationale Fragestellungen oder strategische Entscheidungen – wir freuen uns darauf, Ihr Anliegen kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden.