Internationales Steuerrecht

Wegzugsbesteuerung:Das müssen Sie wissen.

Wer Deutschland verlässt und GmbH-Anteile hält,kann mit erheblichen Steuerfolgen konfrontiert werden.

Wann ist das Thema relevant?

Typische Praxisfälle

GmbH-Gesellschafter plant Wegzug in die Schweiz oder nach Dubai

Unternehmer verlegt seinen Wohnsitz dauerhaft ins EU-Ausland

Gesellschafter hält über 1 % an einer Kapitalgesellschaft und zieht aus Deutschland weg

Wegzug innerhalb der Familie mit gleichzeitigem Generationenwechsel

Kurzfristiger Wegzug geplant ohne Kenntnisse der steuerlichen Folgen

Rückkehrabsicht nach einigen Jahren – Stundungsoptionen werden geprüft

Risiken und Herausforderungen

Steuerbelastung entsteht ohne Liquidität: Die Steuer fällt auf stille Reserven an, die nie realisiert wurden – die Mittel für die Zahlung fehlen häufig.

Fehler bei der Antragsstellung: Stundungsanträge müssen rechtzeitig und korrekt gestellt werden. Versäumnisse können nicht rückwirkend geheilt werden.

Wegzug in Drittstaaten: Außerhalb der EU entfällt die Möglichkeit der zinslosen Stundung. Die Steuer wird sofort fällig.

Unterschätzung der Anteilsbewertung: Der gemeine Wert der Anteile wird nach ertragswertorientierten Methoden ermittelt – oft deutlich über dem Buchwert.

Doppelbesteuerungsrisiken: Nicht alle Zielstaaten erkennen die in Deutschland gezahlte Wegzugssteuer vollständig an.

Spätfolgen bei Rückkehr: Wer nach dem Wegzug zurückkehrt, kann in bestimmten Konstellationen eine Rückgängigmachung beantragen – wenn die Fristen eingehalten wurden.

Wie NSBB unterstützt

Analyse der Beteiligungsstruktur und Prüfung der Steuerpflicht nach § 6 AStG

Bewertung der Anteile und Ermittlung der Steuerlast

Beratung zu Stundungsmöglichkeiten – insbesondere bei EU-Wegzug

Strukturgestaltung vor dem Wegzug zur Minimierung der Steuerbelastung

Koordination mit Beratern im Zielland über das TGS Global Netzwerk

Begleitung bei Rückkehrfragen und nachträglicher Stundungsaufhebung

Laufende Betreuung bei internationalen Beteiligungsstrukturen

Typische Fragen

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Ob laufende Steuerberatung, internationale Fragestellungen oder strategische Entscheidungen – wir freuen uns darauf, Ihr Anliegen kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden.