Internationales Steuerrecht
Wohnsitz im Ausland:Steuerpflicht richtig klären.
Ein Wegzug beendet die unbeschränkte Steuerpflichtin Deutschland nicht automatisch.
Wann ist das Thema relevant?
Typische Praxisfälle
Unternehmer verlegt Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz, nach Dubai oder in ein EU-Land
Person hat gleichzeitig Wohnsitze in Deutschland und im Ausland
Arbeitnehmer arbeitet für ausländischen Arbeitgeber und lebt überwiegend im Ausland
Rückkehr nach Deutschland nach jahrelangem Auslandsaufenthalt
Wohnsitzfragen bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten
Nachweisführung gegenüber deutschen Finanzbehörden bei bestrittener Steuerpflicht
Risiken und Herausforderungen
Steuerpflicht trotz Wegzug: Wer einen Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig – auch wenn der Lebensmittelpunkt bereits im Ausland liegt.
Doppelter Wohnsitz ohne Doppelbesteuerungsabkommen: Bei Aufenthalt in Staaten ohne DBA mit Deutschland kann eine vollständige Doppelbesteuerung aller Einkünfte entstehen.
Fehlende oder unzureichende Nachweise: Deutsche Finanzämter fordern umfangreiche Dokumentation als Nachweis, dass der Wohnsitz tatsächlich ins Ausland verlagert wurde.
Gewöhnlicher Aufenthalt als Risiko: Auch ohne gemeldeten Wohnsitz kann ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen.
Risiken bei Rückkehr: Wer nach Jahren zurückkehrt, muss prüfen, ob und wie die zwischenzeitlich im Ausland akkumulierten Vermögenswerte in Deutschland steuerpflichtig werden.
Wie NSBB unterstützt
Analyse der steuerlichen Ansässigkeit und Bestimmung der Steuerpflicht
Beratung zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und notwendigen Nachweisen
Prüfung und Anwendung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen
Erstellung von Dokumentationen für den Nachweis der Verlagerung des Lebensmittelpunkts
Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen zu Wohnsitzfragen
Beratung bei Doppelwohnsitzen und Tie-breaker-Regelungen in DBA
Koordination mit Beratern im Zielland über das TGS Global Netzwerk
Typische Fragen
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Ob laufende Steuerberatung, internationale Fragestellungen oder strategische Entscheidungen – wir freuen uns darauf, Ihr Anliegen kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden.